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24.08.2021, zibb (rbb Fernsehen) - Großelternumgang

Das Umgangsrecht soll Bindungen der Kinder zu wichtigen Bezugspersonen erhalten. Das sind zuerst natürlich die Eltern, aber auch die Großeltern. Großeltern nehmen einen wichtigen Stellenwert im familiären Gefüge ein. Deshalb haben Großeltern ein gesetzlich geregeltes Umgangsrecht mit ihren Enkeln.

Umgang mit den Großeltern soll aber nur stattfinden, wenn er den Kindern guttut, also dem Kindeswohl dient. Bei Eltern wird das automatisch vermutet. Anders ist das bei Umgang mit den Großeltern. Hier muss im Fall des Streites erst festgestellt werden, ob der Umgang mit den Großeltern dem Kindeswohl dient, also den Kindern guttut. Bei dieser Entscheidung spielt das Alter des Kindes eine Rolle, die räumliche Entfernung der Großeltern, aber auch wie zerstritten das Verhältnis der Eltern zu den Großeltern ist. Akzeptieren die Großeltern den Erziehungsvorrang der Eltern oder nicht? Wie groß ist dabei der Loyalitätskonflikt des Kindes?

Die Eltern haben einen Erziehungsvorrang vor den Großeltern. Die Großeltern müssen diesen Erziehungsvorrang der Eltern ernst nehmen und akzeptieren. Zweifel an den Erziehungsmethoden der Eltern wirken sich negativ auf das Umgangsrecht aus. Die Regeln der Eltern – auch was Fernsehen, Süßigkeiten oder Schlafenszeiten angeht - sollten deshalb befolgt werden.

Wenn die Eltern den Umgang verbieten, können Großeltern ihr Umgangsrecht beim Familiengericht einfordern. Allerdings empfehle ich vor Antragstellung, mindestens anwaltlichen Rat einzuholen, um genau zu erfahren, welche Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sein müssen, wie ein gerichtliches Umgangsverfahren abläuft und welche anderen Wege möglich sind und versucht werden sollten, bevor der Gang zu Gericht eingeschlagen wird.

11.11.2020, zibb (rbb Fernsehen): Mahnbescheid – was tun?

Kurzarbeit, Jobverlust, Geldknappheit: Infolge der Corona-Krise können viele Haushalte ihre Rechnungen nicht bezahlen. Es folgen Mahn-und Vollstreckungsbescheide, oft auch durch Inkassofirmen –und im schlimmsten Fall kommt der Gerichtsvollzieher. Wichtig ist, schnell zu handeln und versuchen, mit dem Gläubiger eine Einigung zu finden.

Wenn schon ein gerichtliches Mahnverfahren läuft, gibt es Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen, um unverrückbare Nachteile zu vermeiden. Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Einspruch gegen den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides müssen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang eingelegt werden. Wenn weder Widerspruch nach Einspruch eingelegt wurde, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, egal ob die Forderung tatsächlich besteht. Wichtig: Das Gericht prüft ohne Widerspruch und Einspruch nicht, ob die Forderung berechtigt.
Der Vollstreckungsbescheid entspricht einem Urteil und kann mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers jederzeit vollstreckt werden.

Der Gerichtsvollzieher nimmt dann entweder eine Sachpfändung vor und/oder fordert eine sogenannte Vermögensauskunft vom Schuldner. Der Schuldner muss Auskunft über sein gesamtes Vermögen, seinen Arbeitgeber, Bankkonten und Versicherungen erteilen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft an Eides statt versichern. Mit dieser Auskunft ist der Schuldner in der Lage, u.a. Arbeitseinkommen oder Bankguthaben zu pfänden.

Es muss also schnell geprüft werden: Stimmt die Forderung überhaupt, d.h. besteht sie tatsächlich? Werden Zinsen oder weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren gefordert? Sind diese dem Grunde und der Höhe nach berechtigt? Nur wenn die Forderung oder Teile davon unberechtigt sind, sollte Widerspruch bzw. Teilwiderspruch eingelegt werden. Widersprüche gegen berechtigte Forderungen sollten nicht eingelegt werden, dadurch werden unnötige Kosten produziert.

07.10.2020, zibb (rbb Fernsehen): Rechte und Pflichten im Homeoffice

Das Arbeiten im Home-Office wird während der Corona-Pandemie immer beliebter und immer häufiger. Doch es ist – jedenfalls bisher - kaum gesetzlich geregelt.

Für den Arbeitsplatz zu Hause gelten deshalb alle Regeln, die auch für den Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers gelten, also auch die des Arbeitsschutzes. Besondere Gefährdungen für den Arbeitnehmer müssen ausgeschlossen werden, evtl. Vorgaben für den Arbeitsplatz zur Raumgröße, Beleuchtung, Büromöbel müssen eingehalten werden.

Beim Arbeiten zu Hause gilt auch das Arbeitszeitgesetz. Deshalb sind auch dort die Regeln zu Pausen und Maximalarbeitszeiten einzuhalten. Der Arbeitsnehmer sollte die Arbeitszeit erfassen, entweder über eine Excel- Tabelle oder ein spezielles Programm.

Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht alle Unfälle zu Hause abdeckt, sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Laut Bundesfinanzhof kann ein häusliches Arbeitszimmer nur bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden: Das Arbeitszimmer muss ausschließlich der Erzielung von Einkünften dienen und darf nicht privat genutzt werden. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder in der Küche kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Ob sich der Arbeitgeber und in welcher Form er sich an den Kosten für das Arbeitszimmer beteiligt, muss vereinbart werden.

11.10.2019, zibb (rbb Fernsehen): Home Office

Home-Office heißt ja erstmal nur: Arbeiten von zuhause. In Deutschland wird unterschieden zwischen der Telearbeit als regelmäßige Heimarbeit und dem mobilen/flexiblen Arbeiten. Einen Anspruch auf Arbeiten im Home Office gibt es, anders als z.B. in Holland, (noch) nicht.

Für den Arbeitsplatz zu Hause gelten alle Regeln, die auch für den Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers gelten und damit auch die des Arbeitsschutzes. Besondere Gefährdungen für den Arbeitnehmer müssen ausgeschlossen werden, evtl. Vorgaben für den Arbeitsplatz zur Raumgröße, Beleuchtung, Büromöbel müssen eingehalten werden. Auch die Vorschriften zum Datenschutz gelten zu Hause genauso wie im Betrieb des Arbeitgebers. Wichtig ist also die strikte Trennung von beruflicher und privater Sphäre. Das heißt, es dürfen nur dienstliche Geräte genutzt werden, die Übermittlung der Daten darf nur verschlüsselt erfolgen etc. Auch beim Arbeiten zu Hause gilt das Arbeitszeitgesetz. Deshalb sind auch dort die Regeln zu Pausen und Maximalarbeitszeiten einzuhalten. Der Arbeitsnehmer sollte die Arbeitszeit erfassen, entweder über eine Excel- Tabelle oder ein spezielles Programm.

Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht alle Unfälle zu Hause abdeckt, sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Laut Bundesfinanzhof kann ein häusliches Arbeitszimmer nur bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden: Das Arbeitszimmer muss ausschließlich der Erzielung von Einkünften dienen und darf nicht privat genutzt werden. Schon eine Schlafcouch oder ein Fernseher machen aus dem häuslichen Arbeitszimmer ein privates Wohnumfeld. Arbeitnehmer, die ihren beruflichen Mittelpunkt komplett zu Hause haben und dafür ein Arbeitszimmer nutzen, können fast alle Kosten im Zusammenhang mit dem Home-Office von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer, die sowohl im Betrieb als auch von zu Hause arbeiten, können die Kosten des heimischen Arbeitszimmers von der Steuer teilweise absetzen – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr. Ob sich der Arbeitgeber und in welcher Form er sich an den Kosten für das Arbeitszimmer beteiligt, muss vereinbart werden.
Wichtig ist, dass evtl. Mietzahlungen des Arbeitgebers entweder als Arbeitslohn oder als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind. Vom Vermieter muss eine Genehmigung zur Untervermietung an den Arbeitgeber eingeholt werden. Oft wird vereinbart, dass der Arbeitgeber für die Nutzung des Raumes und der Einrichtung und Ausstattung eine monatliche Pauschale zahlt. Auch diese Zahlung ist steuerpflichtig.

24.06.2019, zibb (rbb Fernsehen): Überstunden

Laut Arbeitszeitgesetz dürfen täglich nicht mehr als acht Stunden, maximal zehn Stunden gearbeitet werden; zehn Stunden allerdings nur, wenn über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht mehr als durchschnittlich 8 Stunden täglich gearbeitet wurde. Ob Überstunden in Freizeit oder in Geld ausgeglichen werden, ist in den jeweiligen Tarif-, Betriebs- bzw. Arbeitsverträgen geregelt. Arbeitnehmer haben nur dann einen Anspruch, ihre geleisteten Überstunden in Geld ausbezahlt zu bekommen, wenn das vertraglich so geregelt ist. Ansonsten bestimmt der Arbeitgeber darüber, ob Überstunden vergütet werden oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden.

Es müssen allerdings nur solche Überstunden bezahlt oder ausgeglichen werden, die vom Arbeitgeber angeordnet, genehmigt oder zumindest geduldet werden. Den Nachweis hierüber muss im Streitfall immer der Arbeitnehmer erbringen.

Grundsätzlich muss jedoch niemand mehr Arbeitsstunden leisten, als arbeitsvertraglich vereinbart. Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag kann jedoch geregelt sein, dass aus betrieblichen Gründen in bestimmten Situationen Überstunden geleistet werden müssen. Gibt es eine solche Regelung und ist die auch wirksam, darf der Arbeitnehmer angeordnete Überstunden nicht verweigern.

Gibt es keine vertragliche Vereinbarung zu Überstunden, dann kann der Arbeitgeber diese nur in besonderen unvorhersehbaren Ausnahmefällen anordnen. Ein solcher Fall ist z.B. ein außergewöhnlich hoher Krankenstand unter den Mitarbeitern: Die Weigerung, diese Überstunden dann zu leisten, kann zu einer Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar zu einer Kündigung führen.

21.01.2019, zibb (rbb Fernsehen): Was können/dürfen Kinder und Jugendliche im Internet?

Im Internet gelten die gleichen Regeln über die Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von Kindern wie in der analogen Welt und im stationären Handel. D.h.: Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig und kann z.B. wirksam Verträge abschließen. Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Gesetz geschäftsunfähig und können keine Verträge schließen und haften nicht für Schäden, die sie Dritten verursachen. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahre sind beschränkt geschäftsfähig. Eltern müssen daher auch bei Internet-Käufen entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen. Erteilen sie keine Genehmigung, ist der Kaufvertrag unwirksam.

Eine Ausnahme bildet der sogenannten Taschengeldparagraph (§ 110 BGB).
Nutzen minderjährige Kinder einen Computer mit Internetzugang, haben Mütter und Väter die gleiche Aufsichtspflicht wie im realen Leben. Generell gilt: Eltern haften für Ihre Kinder dann, wenn ihnen, den Eltern, eigenes Verschulden, also die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann. Eine Verletzung kann darin liegen, dass sie ihr Kind nicht hinreichend belehrt haben.

18.12.2018, zibb (rbb Fernsehen): Polizeiliches Führungszeugnis

Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist, und wenn ja, weswegen. Diese Informationen sind in bestimmten Fällen wichtig für Arbeitgeber oder Behörden. Deshalb muss in bestimmten Fällen im Bewerbungsverfahren ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Grundlage für das Führungszeugnis ist das Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister ist eine Datenbank, in der strafgerichtliche Verurteilungen, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit und besondere gerichtliche Feststellungen eingetragen sind. Nicht alle Eintragungen, die in diesem Register stehen, erscheinen auch im Führungszeugnis.

In dem einfachen Führungszeugnis sind keine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren und Verurteilungen zu geringfügigen Strafen eingetragen. Geringfügig sind Verurteilungen zu Geldstrafen unter 90 Tagessätzen oder unter drei Monaten Haft. Wichtig: Solange nichts im einfachen Führungszeugnis steht, sind Sie offiziell nicht vorbestraft.

Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzlich alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen, auch wenn sie einer geringfügigen Verurteilung geführt haben. Deshalb müssen alle, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten wollen, dieses erweitere Führungszeugnis vorlegen.

Eintragungen über Verurteilungen werden nach Ablauf einer bestimmten Frist sowohl aus dem Führungszeugnis und zwar später, aber dennoch, auch aus dem Bundeszentralregister getilgt. Beantragen kann und muss man die Löschung nicht. Die Löschung erfolgt je nach Schwere der Straftat, nach Ablauf von drei, fünf oder zehn Jahren, es sein denn es kommen bis zur Verjährung neue Verurteilung hinzu. Dann erfolgt keine Löschung.

08.11.2018, zibb (rbb Fernsehen): Rechte und Pflichten von Zeugen

Wenn keine Menschen in Gefahr sind, ist ein Zeuge generell nicht verpflichtet, sich in jede Situation, z.B. eine Diebstahlssituation einzumischen. Allerdings sollte man den Vorgang und den Täter genau beobachten und die Polizei informieren. Das hilft bei Aufklärung und Ergreifen des Täters. Schließlich kann jeder Opfer einer Straftat werden und ist dann dankbar für eine solche Hilfe.

Wenn jedoch Menschen in Gefahr oder verletzt sind, dann müssen Augenzeugen eingreifen und Hilfe leisten, Polizei und Krankenwagen rufen und sich als Zeugin oder Zeuge zu erkennen geben. Sonst macht man sich unter Umständen wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.

Sind Sie als Zeuge von einem Gericht zu einer Zeugenaussage geladen, müssen diesen Sie Termin wahrnehmen. Der Arbeitgeber muss Sie freistellen. Fahrtkosten und Verdienstausfall werden erstattet.
Verschieben lässt sich dieser Termin nur im Fall einer Erkrankung (nachgewiesen durch ärztliches Attest) oder wenn eine Urlaubsreise bereits gebucht worden ist. Wer unentschuldigt fernbleibt, muss mit einer Ordnungsstrafe rechnen und kann zudem sogar zwangsweise durch die Polizei vorgeführt werden.

Für die Urteilsfindung der Richter sind Zeugenaussagen wichtig, selbst kleine Details können den Richter weiterhelfen, der sich ein möglichst genaues Bild vom Geschehen machen muss.
Zeugen müssen die Wahrheit sagen; unwahre Aussagen sind strafbar, auch wenn eine Vereidigung des Zeugen nicht erfolgte. Eine Vereidigung kann aber in bestimmten Fällen durch das Gericht angeordnet werden. Für eine vorsätzliche eidliche Falschaussage, den Meineid, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren vor.
Zeugen dürfen die Aussage verweigern, wenn Sie mit einem am Verfahren Beteiligten verwandt sind oder wenn sie sich durch ihre Aussage selbst belasten würden.

19.09.2018, zibb (rbb Fernsehen): Was tun bei befristeten Arbeitsverträgen?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Befristungen, nämlich die mit oder die ohne sachlichen Grund. Die häufigsten Befristungsgründe sind Krankheits-, Mutterschutz- oder Urlaubsvertretungen. Weitere Gründe sind der vorübergehende höhere Bedarf an Arbeitskraft, z.B. für einmalige Projekte oder durch saisonale Einflüsse, wie z.B. das Weihnachtsgeschäft.

Bestehen keine sachlichen Gründe für die Befristung, kann ein befristeter Arbeitsvertrag nur geschlossen werden, wenn folgende Regeln eingehalten werden:

  1. Die Befristung darf maximal zwei Jahre umfassen.
  2. Wird der Zeitrahmen von zwei Jahren nicht ausgeschöpft, darf der Vertrag maximal dreimal verlängert werden, wobei die Gesamtbefristung (also Ursprungsvertrag plus Verlängerungen) die Zweijahresgrenze nicht überschreiten darf.

Als Verlängerung gelten nur schriftliche Vereinbarungen, die vor Ablauf des Ursprungsvertrages geschlossen werden.
Die Entfristung eines befristeten Arbeitsvertrags kommt immer dann in Betracht, wenn die Befristung unwirksam und das Kündigungsschutzgesetz auf den Arbeitsvertrag anwendbar ist.
Die Entfristungsklage muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht eingereicht werden, vgl. § 17 TzBfG.

23.04.2018, zibb (rbb Fernsehen): Was ist auf dem Balkon erlaubt?

Der Balkon ist Teil der Wohnung. Der Mieter hat also ein Nutzungsrecht und darf hier grundsätzlich machen, was er will. Das gilt aber nur, soweit er andere dabei nicht belästigt, z.B. durch Lärm oder Rauch o.a. Allerdings liegt ein Balkon auch teilweise im gemeinschaftlichen und öffentlichen Raum und unterliegt deshalb noch einmal anderen Regeln, als der Innenwohnraum.

26.02.2018, zibb (rbb Fernsehen): Kind krank - was nun mit Arbeit und Geld?

Können Eltern trotz Berufstätigkeit ihr Kind betreuen, wenn es krank wird? Ja, jeder Elternteil hat einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für die Betreuung des kranken Kindes. Dieser Anspruch umfasst 10 Arbeitstage im Jahr pro Kind. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, das heißt 20 Tage. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es dann allerdings eine Obergrenze: Diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.

07.11.2017, zibb (rbb Fernsehen): Raus aus dem Vertrag

Handyanbieter, Fitnessstudio, Energieversorger - niemand möchte sich ewig binden. Doch wie kann man vorzeitig aus einem Vertrag aussteigen? Solche Verträge über ständig wiederkehrende Leistungen haben fast immer eine Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren. Diese Verträge kann man vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit nur kündigen, wenn besondere wichtige Gründe vorliegen. Diese liegen z.B. darin, dass eine Vertragsseite den Vertrag nicht erfüllt oder ihn verändert, z.B. ihre Preise erhöhen oder Zusatzbeiträge erheben. Wer den Überblick über laufende Verträge zu verlieren droht, kann sich Hilfe bei Dienstleistern im Internet suchen. Da spart man sich Arbeit und möglichen Ärger mit dem Vertragspartner, muss dafür aber auch einige persönliche Daten preisgeben.

Umgekehrt gibt es aber auch Bausparkassen und Lebensversicherungen, die gut verzinste Altverträge plötzlich für beendet erklären oder mit Kündigung drohen. Das geht aber nicht so einfach.

28.08.2017, zibb (rbb Fernsehen): Verträge über den Tod hinaus

Gemäß § 1922 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geht mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über. Dem Grunde nach bedeutet dies, dass man als Erbe als so genannter Rechtsnachfolger in sämtliche Vertragsverhältnisse eintritt, die der Erblasser zu Lebzeiten begründet hatte. D.h. der Erbe erwirbt die Rechte aus den „ererbten“ Verträgen, andererseits ist er aber auch selber verpflichtet, vertraglichen Forderungen der jeweiligen Gegenseite aus den fraglichen Verträgen nachzukommen. Er wird also im Zweifel mit Zahlungsforderungen konfrontiert, die es tatsächlich auch zu erfüllen gilt.

Der Erbe sollte sich also schnell einen Überblick über die Vertragsverhältnisse verschaffen, die kraft Erbrecht auf ihn übergehen und die jeweiligen Vertragsverhältnisse kündigen und vom Erblasser erteilte Einzugsermächtigungen widerrufen.

Es laufen jedoch nicht alle Vertragsverhältnisse, die der Erblasser begründet hat, automatisch weiter. Insbesondere bei Mietverträgen, bei Arbeitsverträgen und bei Versicherungsverträgen sind Besonderheiten zu beachten.

16.01.2017, zibb (rbb Fernsehen): Rechte und Pflichten bei Überstunden

Grundsätzlich muss niemand mehr Stunden leisten, als arbeitsvertraglich vereinbart. Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag kann jedoch geregelt sein, dass aus betrieblichen Gründen in bestimmten Situationen Überstunden geleistet werden müssen. Ohne eine solche Regelung kann der Arbeitgeber Überstunden nur in besonderen unvorhersehbaren Ausnahmefällen anordnen, z.B. bei einer Krankheitswelle unter den Mitarbeitern.

Es gibt auch keine allgemeine Vorschrift, nach der Überstunden bezahlt werden müssen. Deshalb sollte man zuerst in den Arbeits- und Tarifvertrag (falls vorhanden) schauen. Wichtig ist: Wenn im Arbeitsvertrag die Vergütung von Überstunden nicht wirksam ausgeschlossen wurde, dann müssen nachgewiesene Überstunden bezahlt werden.

Es müssen allerdings nur solche Überstunden bezahlt oder ausgeglichen werden, die vom Arbeitgeber angeordnet, genehmigt oder zumindest geduldet werden. Den Nachweis hierüber muss im Streitfall immer der Arbeitnehmer bringen.

Teilzeitbeschäftigte, werdende oder stillende Mütter, Auszubildende und Mitarbeiter unter 18 Jahren sowie Schwerbeschädigte sind in der Regel von der Pflicht zur Leistung von Überstunden ausgenommen.

05.10.2016, zibb (rbb Fernsehen): Haftung bei Schäden durch Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe ist eine gegenseitige unentgeltliche Form der Hilfe und Unterstützung. Aber wer haftet für Schäden die dabei entstehen? Grundsätzlich gilt nämlich: Wer eine fremde Sache beschädigt oder eine Person verletzt, muss dafür nach dem Gesetz einstehen. In der Nachbarschaftshilfe neigen viele Richter jedoch zu einer Annahme, dass die Helfer und Hilfeempfänger stillschweigend einen Haftungsausschluss vereinbart haben. Folglich brauchen Nachbarschaftshelfer zumindest dann für leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht einzustehen. Anderes sieht es aus bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz.

Grundsätzlich sind natürlich Inhaber einer privaten Haftpflichtversicherung auch bei Freundschaftsdiensten gut geschützt. Der Versicherer übernimmt die Regulierung der Schäden, die der Kunde fahrlässig verursacht. Allerdings sind einige Schäden, z.B. die bei Umzugshilfen entstehen, nicht selten vertraglich von der Leistungspflicht der Versicherer ausgeschlossen.

10.08.2016, zibb (rbb Fernsehen): Unfall nach Plan

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist jeder achte bis zehnte Verkehrsunfall in Deutschland Anzeichen einer Manipulation auf. Meist taucht der Unfallgegner urplötzlich und wie aus dem Nichts auf. Und dann auch noch mit einem teuren Fahrzeug, bei dem die Reparaturen sehr kostspielig sind.

Bei Verdacht, dass ein Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, sollten Autofahrer immer, auch bei Bagatellschäden, die Polizei rufen und auch die eigene Kfz-Versicherung zügig über den Betrugsverdacht informieren. Sie sollten eigene Zeugen suchen und unbedingt Fotos machen, und zwar von allen Schäden an beiden Pkw, vom Unfallort und von der Unfallsituation, d.h. der Endposition der Pkw zueinander.

Wichtig ist, den anwesenden Polizeibeamten Angaben darüber zu machen, ob der Unfallbeteiligte hätte bremsen oder ausweichen können oder ob er sogar sein Fahrzeug beschleunigt hat. Man sollte auch prüfen, ob die Fahrzeugschäden tatsächlich zum geschilderten Unfallhergang passen.

13.04.2016, zibb (rbb Fernsehen): Wenn Eltern sich trennen

Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Das verlieren Paare nach einer Trennung oft aus den Augen. Jedes Jahr sind etwa 170.000 Kinder und Jugendliche von der Scheidung oder Trennung ihrer Eltern betroffen. In dieser Trennungsphase spielen häufig verletzte Gefühle eine Rolle, es werden Ursache für das Scheitern der Beziehung gesucht und Schuldzuweisungen ausgesprochen und das oft auf dem Rücken der Kinder. Deswegen sind Streitigkeiten um Umgang mit dem Kind leider sehr häufig.

Den Eltern steht eine ganze Reihe von Beratungsmöglichkeiten zur Seite. Das Jugendamt selbst hilft zu vermitteln und kann mit seinen Beratungsstellen Lösungen suchen. Der begleitete Umgang, d.h. Umgang ausschließlich in Begleitung einer dritten Person, ist eine Möglichkeit, wenn dem umgangsberechtigten Elternteil gegenüber aus besonderen tatsächlich vorliegenden Gründen (z.B. Drogenkonsum) kein Vertrauen besteht oder das Kind seinen Vater (noch) nicht kennt.

09.03.2016, zibb (rbb Fernsehen): Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

Die Konstellation kommt häufig vor: Ein Pflegebedürftiger kann die Heimkosten nicht finanzieren, die Sozialhilfe springt ein. Dann versucht das Sozialamt, die Kinder in die Pflicht zu nehmen. Im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts sollen diese zumindest einen Teil der Kosten übernehmen und an das Sozialamt erstatten.

Zum Unterhalt ist aber nur verpflichtet, wer auch leistungsfähig ist. Die Leistungsfähigkeit wiederum hängt vom Einkommen und den jeweiligen Lebensumständen ab. Die Rechtsprechung ist sich jedoch einig, dass der Lebensstandard des Kindes nicht spürbar und nicht dauerhaft gesenkt werden darf.

Zur Feststellung der Leistungsfähigkeit ist das Nettoeinkommen relevant, von dem regelmäßige Ausgaben für Altersvorsorge, Krankenversicherung, Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, Kreditbelastungen abgezogen werden. Nach Abzug dieser Posten muss dem Kind noch ein Selbstbehalt von zurzeit mindestens 1.800,00 € verbleiben. Ist das Kind verheiratet, erhöht sich der Selbstbehalt um 1.440,00 € auf 3.240,00 €. Von der Summe, die darüber hinaus zur Verfügung steht, muss die Hälfte als Unterhalt gezahlt werden.

08.02.2016, zibb (rbb Fernsehen): Was Beleidigungen kosten

Die Beleidigung ist ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre. Das geschieht entweder durch Worte oder Gesten („Vogel zeigen“, „Stinkefinger“ etc.).

Bestraft wird die Beleidigung mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, allerdings nur, wenn der Beleidigte Strafanzeige erstattet und Strafantrag stellt.

Im Straßenverkehr wird besonders viel beleidigt. Nicht allen ist bewusst, dass diese Beleidigungen echte Straftaten sind. Der ausgestreckte Mittelfinger ist eine klassische Beleidigung unter Autofahrern und kann richtig teuer werden.

Seit dem 1. Mai 2014 gibt es aber nach einer Verurteilung für eine Beleidigung im Straßenverkehr keine Punkte mehr im Verkehrszentralregister. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei Beleidigungen von Angesicht zu Angesicht.

Eine Beleidigung des Chefs oder eines Arbeitskollegen kann je nach Schwere der Beleidigung zu einer Abmahnung oder einer Kündigung, entweder einer ordentlichen oder sogar einer fristlosen führen. Es kommt dabei auch darauf an, in welchem Maße durch die Beleidigung der Betriebsfrieden gestört oder Geschäftsbeziehungen gefährdet werden.

08.12.2015, zibb (rbb Fernsehen): Patchwork-Familie juristisch absichern - aber wie?

Es gilt auch in Patchwork Familien das für alle gültige Familienrecht; gesonderte Vorschriften oder Gesetze gibt es nicht. Wenn getrennte Eltern eine neue Partnerschaft eingehen, kann es aber nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich gesehen kompliziert werden: Kinder aus erster Ehe leben mit einem neuen Partner zusammen. Aus der neuen Ehe kommt eventuell noch Nachwuchs hinzu. Rund zwölf Millionen dieser zusammen gewürfelten Familien soll es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland bereits geben.

Für Kinder, die in eine Patchworkfamilie mitgebracht werden, bleiben immer die leiblichen Eltern unterhaltspflichtig, entweder in Form von Betreuungsunterhalt oder Barunterhalt, wenn das Kind nicht mit dem Elternteil zusammenlebt. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Stiefelternteils gegenüber dem Stiefkind besteht nicht – auch dann nicht, wenn eine neue Ehe geschlossen wird.

Wichtig ist zu wissen, dass die gesetzliche Erbfolge sich streng nach dem Verwandtschaftsverhältnis richtet. Stiefkinder und Stiefeltern sind nicht miteinander verwandt Deshalb haben Stiefkinder (und nicht-eheliche Lebensgefährten) kein gesetzliches Erbrecht. Sie sind auch nicht pflichtteilsberechtigt sind. Das gesetzliche Erbrecht gilt aber immer dann, wenn der Verstorbene (der Erblasser) kein Testament erstellt hat.

Wenn also testamentarisch nicht vorgesorgt wurde, kann in einer Patchworkfamilie, in denen die Eltern geheiratet haben, das gesetzliche Erbrecht sehr zufällige Ergebnisse bringen, je nachdem, in welcher Reihenfolge man stirbt.

20.10.2015, zibb (rbb Fernsehen): Straftat Unfallflucht

Fahrerflucht ist der umgangssprachliche Begriff für „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, strafbar nach § 142 StGB. Auch noch so leichtes Anstoßen mit dem Pkw an ein anderes Auto ist ein Unfall im Sinne des Strafgesetzbuches und muss ernst genommen. Es handelt sich nur in den allerseltendsten Fällen tatsächlich um Bagatellen. Wer in so einer Situation einfach wegfährt oder nur einen Zettel mit seinem Namen und seiner Anschrift hinterlässt, begeht Fahrerflucht.

Als Unfallbeteiligter muss man eine angemessene Wartezeit am Unfallort auf den Geschädigten warten. Aber auch danach darf man nicht ohne Weiteres gehen, sondern sollte unbedingt die Polizei informieren. Zusätzlich sollten die Kontaktdaten an der Windschutzscheibe (oder bei Anwohnern, Zeugen usw.) hinterlassen werden. Nur das Hinterlassen der Daten reicht nicht aus.

11.09.2015, zibb (rbb Fernsehen): Streit ums Haustier

Wer bekommt den Familienhund nach der Trennung/Scheidung? Rechtlich ist ein Haustier wie Hund oder Katze als ein Haushaltsgegenstand zu betrachten. Wer Hund oder Katze behalten darf, kann vor Gericht erstritten werden, wenn keine Einigung erzielt werden konnte. Zur Entscheidung dieser Fragen kommt es darauf an, ob das Haustier in der gewohnten Umgebung bleiben kann oder wer die stärkere Bindung zu dem Haustier hat; ggf. wird das durch ein Gutachten festgestellt.

Dass kein Umgangsrecht mit einem Haustier besteht, wurde bereits mehrfach von der Rechtsprechung entschieden. Das sei gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Haustier sei ein Hausratsgegenstand. Umgangsrecht gäbe es nur für Kinder.

Die Rechtsfrage, ob die Kosten für ein Haustier geteilt werden und ggf. in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden müssen, muss folgerichtig dann so entschieden werden, dass die Kosten derjenige trägt, der das Haustier bekommt. Die Kosten des Haushaltsgegenstands hat auch derjenige zu tragen, der ihn innehat.

30.06.2015, zibb (rbb Fernsehen): Neues Elterngeld

Für Eltern, deren Kind ab dem 01.07.2015 geboren wurde, gelten flexiblere Elternzeit und Elterngeld Regelungen. Beim Elterngeld hat man nun die Wahl zwischen dem bisherigen Elterngeld. Das heißt jetzt Basiselterngeld, also maximal 14 Monate 65 % des letzten Nettoeinkommens und dem neuen Elterngeld Plus. Das Elterngeld plus kann man bis zu 28 Monate beziehen, wobei die monatlichen Beträge höchstens halb so hoch sind, wie die des Basiselterngeldes.

Neu ist auch der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus. Der Partnerschaftsbonus ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen weitere 4 Monate Elterngeld.

Durch das Elterngeld plus werden teilzeitarbeitende Eltern besser unterstützt, weil es länger ausgezahlt wird. Der durch Teilzeit bedingte geringere Verdienst wird durch zwar gekürztes, aber länger gezahltes Elterngeld ausgeglichen.

Eltern müssen aber während der Elternzeit gar nicht erwerbstätig sein, um Elterngeld Plus beziehen zu können. Ohne Zuverdienst erhält man dann das reguläre, dann dem konkreten Einkommen vor der Geburt berechnete (Basis)Elterngeld auf zwei Jahre verteilt, also monatlich den halben Satz.

Den Partnerbonus, d.h. vier zusätzliche Monate erhalten Paare dagegen nur, wenn beide Elternteile zwischen 25-30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Das Einkommen aus der Teilzeittätigkeit wird dann auf das Elterngeld angerechnet.

10.06.2015, zibb (rbb Fernsehen): Datschen - Ende eines Kleinods?

14.04.2015, zibb (rbb Fernsehen): Infos zum Blitzer-Marathon der Polizei

09.03.2015, zibb (rbb Fernsehen): Bespitzelung am Arbeitsplatz

Dem Arbeitgeber steht kein permanentes Überwachungsrecht zu. Er darf seine Mitarbeiter nur in den Angelegenheiten, die sich direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben, kontrollieren z.B. Einhaltung der Arbeitszeiten, etwa durch Stechuhren oder Fahrtenbuch bei einem Dienst Pkw.

Sind darüber hinaus regelmäßige Überwachungen gewünscht, wie Telefon oder PC Kontrollen, müssen die vorher angekündigt sein und sie dürfen auch nur stichprobenartig durchgeführt werden.

Damit die Angestellten wissen, was sie dürfen und was nicht, sollten die Rechte und Pflichten explizit in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung festgeschrieben werden. Verstößt ein Beschäftigter gegen ein explizites Verbot, kann der Arbeitgeber in der Regel eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar die Kündigung aussprechen.

Private Telefonate dürfen – egal ob sie erlaubt sind oder nicht – nie mitgehört werden. Geschäftliche Telefonate dagegen dürfen stichprobenartig geprüft werden.

Auf welche Informationen der Chef zugreifen darf, hängt auch davon ab, ob er die private Nutzung von Internet und Mail-Account erlaubt hat oder ob der Bürorechner ausschließlich für dienstliche Zwecke freigegeben ist. Dabei gilt der Grundsatz: Was nicht ausdrücklich gestattet ist, ist erst einmal verboten.

Eine Videoüberwachung bei besonderem Sicherheitsbedürfnis und zum Schutz der Arbeitsnehmer ist nur zulässig, wenn die Mitarbeiter hierüber vorher informiert werden und die Maßnahme beim Landesdatenschutz angemeldet wurde. Es muss ein betrieblicher oder externer Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden. Der muss die nötige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

Verdeckte Videoüberwachung ist grundsätzlich verboten, denn damit wird erheblich in die Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten eingegriffen. Ausnahmen gibt es hier nur sehr selten, z.B. wenn es um die Aufdeckung einer konkreten Straftat geht, nicht um einen vagen Verdacht.

12.02.2015, zibb (rbb Fernsehen): Helfen statt Wegschauen

Wenn ein Unfall oder eine Straftat geschehen ist, ist die Betroffenheit oft groß. Doch viele sehen zunächst weg oder zu, ohne zu helfen. Dadurch macht man sich jedoch ggf. strafbar. Denn: Bestraft wird, wer es unterlässt, die erforderliche Hilfe zur Rettung des bedrohten Rechtsguts (hierunter fallen Leib, Leben -also Gesundheit-aber auch Sachwerte) zu leisten.

Was dabei im Einzelnen zumutbar ist, wird nach der Persönlichkeit des Helfers, seinen körperlichen und geistigen Kräften in der Notsituation sowie von der Lebenserfahrung und der Vorbildung bestimmt.

Zumutbar sind hier beispielsweise das Hinnehmen eines geschäftlichen Nachteils, aber auch eine geringe eigene Verletzungsmöglichkeiten.

Unzumutbar sind dem Helfer die Inkaufnahme eigener erheblicher Gefahren.

Wenn eine Person in einer Notlage nach ihren Möglichkeiten versucht zu helfen, dann hat dies für sie weder strafrechtlich noch zivilrechtlich negative Konsequenzen, auch wenn die Hilfe nicht in objektivem Sinne optimal verläuft.

Schaulustige/Gaffer stellen oft eine Störquelle für Rettungs- und Hilfsdienste dar. In besonders schweren Fällen hat die Polizei je nach Regelung in den einzelnen Bundesländern auch die Möglichkeit, Platzverweise auszusprechen.

Im Mai 2017 verabschiedete nach dem Bundestag auch der Bundesrat einen Gesetzentwurf, der Gaffen von Schaulustigen zur Straftat gemacht hat, sofern sie Einsatzkräfte behindern oder eine zusätzliche Unfallgefahr hervorrufen. „Behindern“ und „zusätzliche Unfallgefahr“ können sehr weit ausgelegt werden - z. B. kann ein Reduzieren des Tempos auf der Autobahn-Gegenfahrbahn einen Stau verursachen, der weitere Einsatzkräfte daran hindert, zur Unfallstelle zu gelangen, sowie zu zusätzlichen Auffahrunfällen führen könnte. Es drohen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

06.01.2015, zibb (rbb Fernsehen): Verschenken oder Vererben?

Sowohl beim Verschenken als auch beim Vererben fallen grundsätzlich Steuern an. Beide Steuerarten – Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer - sind im Erbschaftsteuergesetz geregelt und beide Steuerarten sind der Höhe nach grundsätzlich gleich. Die Schenkungssteuer soll die Umgehung der Erbschaftssteuer verhindern.

Die Höhe der Steuern hängen ab vom Wert des Geschenkes bzw. Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zum Schenker bzw. Erblasser. Je höher der Wert, desto höher der Steuersatz. Je näher der Beschenkte/Erbe mit dem Schenker/Erblasser verwandt ist, desto höher ist zum einen der Freibetrag, also der Betrag, auf den keine Steuer gezahlt werden muss. Und je näher verwandt der Beschenkte/Erbe ist, desto niedriger ist der Steuersatz, der nach Abzug des Freibetrages zu zahlen ist.

Da die zum Teil großen Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden können, kann es bei sehr großen, die Freibeträge übersteigenden Vermögen Sinn machen, Vermögensanteile bis zur Freigrenze frühzeitig zu verschenken. So können nach zehn Jahren die Freibeträge bei einer weiteren Schenkung oder im Erbfall erneut genutzt und so erhebliche Steuern gespart werden.

Vor einer Schenkung sollte man sich allerdings ein paar Dinge bewusst machen. Das Gesetz lässt es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zu, die Schenkung rückgängig zu machen. Wichtig ist es in vielen Fällen, dass man sich als Schenker gewisse Rechte sichert. Zum Beispiel wollen viele Eltern ihren Kindern zwar schon zu Lebzeiten das Haus übertragen, wollen aber selbst bis zu ihrem Lebensende darin wohnen bleiben. Durch ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht kann man sich das bei der Schenkung absichern.

10.12.2014, zibb (rbb Fernsehen): Arbeitszeugnis - Jedes Wort ist wichtig

Ein Arbeitnehmer kann bei Verlassen des Unternehmens eine schriftliche Beurteilung seiner Leistung verlangen. Der Anspruch ist gesetzlich geregelt. Dabei wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Das qualifizierte Zeugnis bewertet neben Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung zugleich Arbeitsleistung und Verhalten.

Das Zeugnis muss im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein. Das ist der schwierige Spagat für die Arbeitsgerichte. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß sein, darf aber nicht negativ sein; negativ jedenfalls nur dann, wenn der negative Punkt charakteristisch für die gesamte Dauer der Beschäftigung war und vom Arbeitsgeber nachgewiesen wird. Und es darf keine doppelbödigen Aussagen enthalten.

Zu Form und Inhalt dieses wichtigen Papiers in der Bewerbungsmappe gibt es zahlreiche - auch höchstrichterliche - Urteile. Im November 2014 urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass ein Anspruch auf die Bewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“ nicht besteht. Die Bewertung "zur vollen Zufriedenheit" muss der Arbeitnehmer akzeptieren, wenn er vor Gericht nicht beweisen kann, dass er tatsächlich ungerecht benotet wurde. Im Dezember 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Dankesformel haben. 2005 stellten die Bundesrichter klar, dass ein Zeugnis von einem Vorgesetzten unterschrieben sein muss.

20.10.2014, zibb (rbb Fernsehen): Streitfall Alimente

Sehr viele Väter (und auch Mütter) zahlen keinen Unterhalt oder nur unregelmäßig, andere tricksen, manche tauchen auch einfach ab. Es wird geschätzt, dass nur etwa die Hälfte der berechtigten Kinder jeden Monat den ihnen zustehenden Unterhaltsbetrag bekommt. Mithilfe des Unterhaltsvorschussgesetzes lässt sich diese Situation wenigstens über einen begrenzten Zeitraum mildern. Diese Zahlung dient in erster Linie als Hilfe, die finanziellen Belastungen der alleinerziehenden Elternteile, bei denen das Kind lebt, abzufangen. Es kann bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden.

Unterhaltsschuldner, die ihren Pflichten nicht nachkommen, sei es aus mangelnder Leistungsfähigkeit oder anderen Gründen, werden jedoch in Regress genommen. In diesem Fall erlässt die Vorschusskasse einen Rückforderungsbescheid. Allerdings muss der Vorschuss nur zurückgezahlt werden, wenn der Unterhaltspflichtige auch leistungsfähig ist, also über ein gewisses Mindesteinkommen verfügt.

19.05.2014, zibb (rbb Fernsehen): Trennung ohne Trauschein

Ca. 2,5 Millionen Paare in Deutschland leben in wilder Ehe. Für diese Paare sieht das Gesetz nicht die gleichen Regelungen wie für Eheleute vor. Doch was wird bei einer Trennung aus Haus und Kindern? Es mag unromantisch sein, aber empfohlen werden rechtzeitige schriftliche Vereinbarungen zur Familienwohnung, egal ob gemietet oder gekauft, zum zukünftigen Lebensmittelpunkt der Kinder, zum Umgang und zum Unterhalt.

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