Die anwaltlichen Gebühren sind gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG). In geeigneten Fällen schlage ich Ihnen stattdessen eine Abrechnung nach Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar vor. Damit bleibt Ihr Kostenrisiko überschaubar.

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung für den Verbraucher betragen maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung werden die Kosten der Erstberatung auf die Gesamtkosten angerechnet.

Bei beengten finanziellen Verhältnissen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeiten oder Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren in Anspruch zu nehmen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf dieser Seite. Bei der Antragstellung bin ich Ihnen gern behilflich.

Mir liegt daran, immer offen und transparent mit Ihnen über die Kosten meiner Beauftragung zu sprechen.

Deutscher Anwaltverein

Mitglied im Anwaltverein

Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins