Eheverträge/Verträge für eingetragene Lebenspartner

Auch wenn es unromantisch klingt: Ein Ehevertrag ist oft sinnvoll. Für den Fall einer Scheidung kann er Ihr Vermögen schützen und Unterhaltsansprüche und den Ausgleich der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) regeln.

Einen Ehevertrag können Sie entgegen einer oft verbreiteten falschen Ansicht auch noch nach der Heirat schließen. Die zeitlich letzte Möglichkeit, einen Ehevertag abzuschließen, ist nach der Trennung in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Wenn Sie als Paar bewusst auf den Gang zum Standesamt verzichten, dann sicherlich auch, um sich möglichst viele Freiheiten zu bewahren. Dennoch macht es auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften Sinn, ein paar eigene festgeschriebene Regeln aufzustellen. Für nichteheliche Lebensgemeinschaften gelten nämlich die gesetzlichen Ehe-Vorschriften und die der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht.

So beerben sich Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft z.B. nicht gegenseitig nach der gesetzlichen Erbfolge. Bei einer Trennung gibt es keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche und keine gegenseitige Altersvorsorge. Deshalb sollte jede nichteheliche Lebensgemeinschaft die Möglichkeit nutzen, ganz individuelle Regeln für sich gestalten zu lassen.

Ehescheidung

Ein Antrag auf Ehescheidung können Sie nicht selbst, sondern nur durch einen Anwalt stellen. Aus diesem Grund brauchen Sie jedenfalls als derjenige Ehegatte, der die Scheidung betreiben möchte, unbedingt einen Anwalt. Ihr Ehegatte benötigt nur für den Fall einen Anwalt, dass er selbst auch Anträge an das Gericht stellen will, z.B. einen eigenen Scheidungsantrag oder Anträge zum Unterhalt oder zum Sorgerecht.

Im Zusammenhang mit der Ehescheidung werden wir zusammen klären, welche weiteren Punkte im Rahmen der Ehescheidung, nämlich Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleichsansprüche, Ehewohnung etc. zu regeln sind und vor allem wie.

Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt

Nach einer Trennung – egal ob verheiratet oder nicht - muss der Elternteil, bei dem die gemeinsamen Kinder nicht leben, einen sogenannten Barunterhalt leisten. Hier ist es wichtig genau zu rechnen, um gut planen zu können.

Wenn sich zwei Ehepartner trennen, so steht zudem sehr oft das Thema Trennungsunterhalt und – im Falle einer Ehescheidung - nachehelicher Unterhalt im Raum. Hier gilt es einerseits die finanziellen Probleme desjenigen Ehepartners abzufangen, der finanziell schlechter gestellt ist, andererseits für den Verpflichteten die Belastung durch die Unterhaltspflichten im gesetzlichen Rahmen erträglich zu halten.

Umgangsrecht, Sorgerecht

Auch wenn Sie sich als Paar trennen, bleiben Sie als Eltern über die gemeinsamen Kinder verbunden. In der Regel leiden die Kinder sehr unter der Trennung der Eltern. Kinder sind kein Eigentum eines Elternteils. Dieses sollte den Erwachsenen immer klar sein.

Bei der Trennung der Eltern – ob verheiratet oder nicht - ist zu klären, wer sich weiter wie um die Kinder kümmert. Wo werden Ihre Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, wie oft werden Ihre Kinder den anderen Elternteil sehen?

Kommt es über diese Fragen zum Streit und ist es nicht möglich, eine Einigung zu finden, entscheidet auf Antrag das Familiengericht darüber.

Vermögensauseinandersetzung/Versorgungsausgleich/Zugewinn

Im Falle der Trennung oder Scheidung muss u.a. auch das Vermögen der Eheleute auseinandergesetzt werden. Hierbei kommt es darauf an, ob Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung leben.

Die Auseinandersetzung betrifft sowohl das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen als auch Alleineigentum und alleiniges Vermögen.

Im Verfahren über den Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften, die Sie jeder für sich während der Ehe erworben haben, ausgeglichen.

Ohne einen Ehevertrag leben Sie als verheiratetes Paar automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Haben Sie in der folgenden Ehezeit bis zur Einreichung des Scheidungsantrags einen gewissen Wohlstand erworben, ist bei Scheidung ein persönlicher Kassensturz zu machen. Der Grundgedanke dieses sogenannten Zugewinnausgleiches ist, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs der Ehepartner zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen.

Dazu sind Regelungen zur Ehewohnung und zum Hausrat zu finden.

Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Für die wirtschaftliche Entflechtung und Auseinandersetzung des Vermögens eines unverheirateten Paares sind die gesetzlichen Regelungen über die Ehe nicht direkt anwendbar. Die Rechtsprechung hat allerdings im Laufe der Zeit Grundsätze dazu entwickelt, nach welchen Vorgaben eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu behandeln ist. Diese helfen vor allem bei Vermögensauseinandersetzung.

Elternunterhalt

Wenn Ihre Eltern in ein Heim umziehen müssen und sie die Kosten nicht aus eigener Kraft bestreiten können, dann haften unter Umständen Sie als die Kinder für die übrigen Heimkosten Ihrer Eltern. Für die Entscheidung, ob und in welcher Höhe dieser sogenannte Elternunterhalt zu zahlen ist, gibt es viele Punkte zu berücksichtigen. Hier können Sie bei Aussicht auf einen Heimaufenthalt der Eltern schon frühzeitig Weichen stellen.

Gewaltschutz

Wenn Sie im eigenen Haushalt oder im weiteren Umfeld Opfer von Gewalt, z.B. Misshandlung, Körperverletzung oder psychischer Gewalt wie Stalking sind, kann das Familiengericht auf Antrag Schutzanordnungen erlassen, die es dem Täter oder der Täterin z.B. verbieten, Ihre Wohnung zu betreten, sich in einem bestimmten Umkreis Ihrer Wohnung aufzuhalten oder Kontakt zu Ihnen aufzunehmen. Hier stehe ich Ihnen sehr kurzfristig helfend zu Seite.

Abstammung/Adoptionen

Das Abstammungsrecht beschäftigt sich mit der rechtlichen Zuordnung einer Person zu seiner Mutter und seinem Vater. Wichtig ist dabei nicht nur die biologische Abstammung, sondern auch die rechtliche und die soziale Elternschaft. Durch eine Adoption z.B. sind die biologischen Eltern nicht gleich die rechtlichen Eltern.

Ich erläutere Ihnen Möglichkeiten und Folgen der Vaterschaftsfeststellung und -anerkennung sowie die unterschiedlichen Wirkungen der verschiedenen Adoptionsmöglichkeiten und begleite Sie durch das Adoptionsverfahren.

Haben Sie im Ausland die Ehe geschlossen oder wurde Ihre Ehe im Ausland geschieden, führe ich für Sie das notwendige Anerkennungsverfahren; dieses gilt auch für ausländische Adoptionen.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen.